BEWERTUNG

Nach welchen Kriterien werden die Einreichungen bewertet?

Für die Bewertung der eingereichten Projekte sind mehrere Kriterien ausschlaggebend. Diese werden von einer unabhängigen Jury für die Beurteilung der Projekte herangezogen.

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BEWERTUNGSKRITERIEN

Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung ohne finanzielle Angaben nicht in die Bewertung aufgenommen werden kann. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt und nicht an Personen außerhalb der Jury weitergegeben. Für die Bewertung ist nicht alleinig der finanzielle Erfolg ausschlaggebend. Auch Kreativität und Innovation Ihrer Aktion wird beurteilt bzw inwieweit diese wegweisend für die Zukunft ist.

1. Ausgangssituation

Hierbei wird die allgemeine Zielsetzung Ihrer Aktion bzw. Kampagne bewertet. Was war die Ausgangsituation? Was sollte mit der Kampagne/Aktion erreicht werden? An wen hat sich die Aktion gerichtet?

2. Strategie & Umsetzung

Wie unterstützt die Aktion oder Kampagne die Ziele Ihrer Institution? Wie wurde die Aktion umgesetzt? Passt die Kampagne zum Auftritt/zur Philosophie Ihrer Organisation? Stellt die Kampagne ein Best-Practice-Beispiel für den Kultursektor dar?

3. Finanzieller Erfolg der Aktion

Bei diesem Kriterium bewertet die Jury, wie erfolgreich Ihre Aktion in finanzieller Hinsicht war. Der finanzielle Erfolg der Aktion richtet sich nach dem Gesamtertrag sowie eine Verbesserung im Vergleich zum Ausgangszeitpunkt bzw. inwieweit die Kampagne Ihre Organisation weitergebracht hat.

4. Kreativität und Innovation

Wie kreativ und ideenreich ist die Aktion? Inwieweit kann diese in der Zukunft umgesetzt werden oder ist beispielgebend für andere Kultureinrichtungen?

5. Weitere Kriterien

Hierzu zählen nicht-monetäre Ziele, wie Image, Markenbekanntheit, Zufriedenheit der Besucher*innen, Pro-Bono-Leistungen, u.a.

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JURY

Eine unabhängige fachkundige Jury sichtet und bewertet die Einreichungen anhand der Bewertungskriterien.
Die Jury besteht aus Vertreter*innen des Kultursektors und erfahrenen Fundraising- sowie Sponsoring-Expert*innen.

Sofern ein Jurymitglied bei einer Einreichung befangen sein könnte (eigene Organisation oder andere Verbindung zu dieser) enthält sich das Jurymitglied der Stimme.

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