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Spendenabsetzbarkeit: Anträge beim BMF ab sofort möglich!

Seit 1. Jänner ist das Gemeinnützigkeitsreformgesetz – das umfassendste Maßnahmenpaket zugunsten des Dritten Sektors in Österreich – in Kraft. Erstmals wird damit die Möglichkeit, Spenden steuerlich abzusetzen, allen gemeinnützigen Organisationen des Landes zugänglich gemacht, unabhängig vom Spendenzweck. Bei der heutigen Informationsveranstaltung gewährte Finanzminister Magnus Brunner Einblicke in die Details der neuen Regelung und gab symbolisch den Startschuss für die Beantragung nach neuer Gesetzeslage..

Während Unterstützerinnen und Unterstützer vieler gemeinnütziger Anliegen, wie humanitäre Hilfe oder die Erforschung seltener Krankheiten, ihre Spenden bereits seit Jahren von der Steuer absetzen können, waren Bereiche wie der Tierschutz oder die Förderung der Bildung von diesem Vorteil bislang ausgeschlossen. Nach langjährigen Bemühungen des gesamten NPO-Sektors hat das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2024 nun endlich Fairness für alle gemeinnützigen Anliegen und ihre Spendenden gebracht. Seit 1. Jänner sind in Österreich vor dem Gesetz alle gemeinnützigen Spendenzwecke durch den Zugang zur Spendenabsetzbarkeit gleichgestellt. Zudem profitiert der Dritte Sektor von weniger Bürokratie, einfacheren Verfahren, Verbesserungen für Ehrenamtliche und international vergleichbaren Top- Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen. Eine deutliche Stärkung der Kultur des Gebens hierzulande, betont Ruth Williams, Geschäftsführerin des Fundraising Verband Austria.

Absetzbarkeit für 2,1 Millionen Spendende mehr!

Von der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit erwarten sich Expertinnen und Experten eine deutliche Steigerung der begünstigten Organisationen und des Spendenaufkommens. Laut Einschätzung des BMF könnten durch das Gesetz bis zu 45.000 Vereine Zugang zur Spendenbegünstigung erhalten. Aktuell stehen erst 6.000 Einrichtungen auf der Liste des BMF, davon ca. 4.500 Freiwillige Feuerwehren. 2,1 Millionen Spendende werden erstmals ihre Spenden steuerlich geltend machen können – u.a. für Vereine, die an heimischen Brennpunktschulen unterstützen oder für die Förderung von Kultur und Sport. Laut BMF-Berechnungen bringen die Maßnahmen eine zusätzliche Entlastung von bis zu 100 Mio. Euro für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das abgesetzte Spendenvolumen für wichtige gesellschaftliche Projekte soll um rund 250 Mio. pro Jahr steigen – ein sehr wichtiger Beitrag für den gesamten gemeinnützigen Sektor in Zeiten großer gesellschaftlicher Herausforderungen, so Ruth Williams.

Anträge ab sofort möglich

NPOs können ab sofort Anträge um einen Bescheid zur Spendenbegünstigung NEU beim BMF einbringen – alle Informationen dazu siehe Website des Finanzministeriums. Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, auch jene, die bereits vor der Anerkennung geleistet werden. Im Zuge der Reform wurde außerdem die Wartezeit auf den erstmaligen Absetzbarkeitsbescheid von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Anstatt eines jährlichen Neuantrags wird der Bescheid künftig automatisch verlängert, was wesentlich weniger Bürokratie für alle gemeinnützigen Organisationen bedeutet!