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Energiekostenzuschuss für NPOs: Beantragung ab sofort möglich

Was bisher nur Wirtschaftsbetrieben vorbehalten war, ist ab sofort auch für gemeinnützige Vereine zugänglich. Der von der Bundesregierung im Vorjahr beschlossene Energiekostenzuschuss für den Non-Profit-Sektor bringt eine wichtige Entlastungsmaßnahme für die durch die Teuerung unter Druck geratenen Hilfseinrichtungen des Landes. Bis zu 140 Mio. Euro stehen dafür insgesamt zur Verfügung. Rückwirkende Anträge für das Jahr 2022 sind ab heute und bis 30. Juni möglich.

on der Soforthilfe bei Unwetterkatastrophen über die Erforschung seltener Krankheiten und die Unterstützung Armutsbetroffener bis hin zum Tier- und Klimaschutz, die gemeinnützigen Vereine hierzulande sind eine unverzichtbare Stütze der Gesellschaft. Der Energiekostenzuschuss hilft ihnen dabei, die gestiegenen Energiekosten abzufedern, damit sie auch in Zukunft ohne Abstriche nachhaltig helfen können
betont Ruth Williams, Geschäftsführerin des Fundraising Verband Austria.

Insgesamt hat die Regierung 140 Mio. Euro für diesen Entlastungsschritt bereitgestellt. Anträge sind seit 22. Jänner über www.ekz-npo.at möglich – zunächst rückwirkend für das Jahr 2022. Die Antragstellung für das Jahr 2023 läuft anschließend von 1. Juli bis Ende 2024.

Der Zugang zum Energiekostenzuschuss ordnet sich in eine Reihe wegweisender Maßnahmen zur Förderung der Dritten Sektors in Österreich ein. Das per Jahresbeginn in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsreformgesetz bringt für heimische NPOs Entlastung, Entbürokratisierung und faire Rahmenbedingungen in puncto Spendenbegünstigung. Ruth Williams: Laut Schätzung des Finanzministeriums werden in Zukunft sieben Mal so viele Einrichtungen berechtigt sein, um die Spendenabsetzbarkeit anzusuchen. Für über 2 Millionen Spendende ein zusätzlicher Anreiz zu geben!