Online Knowledge Bootcamp

15.-17. April 2024

Fit für die Gemeinnützigkeitsreform

Vielen Dank, dass Sie bei unserem Bootcamp mit dabei waren.

Bei den jeweiligen Programmpunkten finden Sie sowohl die ▶️ Aufzeichnung der Session als auch die Unterlagen dazu.

Alle Aufzeichnungen und Unterlagen

Montag_KnowledgeBootcamp_Gemeinnützigkeitsreform
Dienstag_KnowledgeBootcamp_Gemeinnützigkeitsreform
Mittwoch_KnowledgeBootcamp_Gemeinnützigkeitsreform

Montag, 15. April 2024

10.00-11.00 Uhr

16.00-17.30 Uhr

Gemeinnützigkeitsreformgesetz – und jetzt?

Michael_Petritz&Karin_Kovacs_KPMG_KB24_FVA

MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP & Dr. Karin Kovacs
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

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Mehr Informationen

Unterlagen: 🗎 Präsentation (PDF)
(Dokument öffnet sich bei Klick)

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde die Abzugsfähigkeit von Spenden erweitert, das Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung für die Antragstellung vereinfacht sowie das Gemeinnützigkeitsrecht modernisiert. Diese Session zielt darauf ab, einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Änderungen zu verschaffen.

Wir widmen uns folgenden Themen:

  • Voraussetzung für die Erlangung der Spendenbegünstigung
  • Antragsverfahren Neu
  • Verpflichtungen der NPO bei Erlangung der Spendenbegünstigung
  • Modernisierung der Bundesabgabenordnung, wie Holdingfunkton bei NPO, Kooperationen, nachträgliche Satzungsänderungen

Spendenbegünstigung und Datenschutz im Spendenwesen: Vorgaben und Best Practices

Preuer_Neubauer_Fahringer

Jasmin Preuer, Mario Neubauer & Barbara Fahringer-Postl
BDO Austria Holding Wirtschaftsprüfung GmbH

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Unterlagen: 🗎 Präsentation (PDF)
(Download startet bei Klick)

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurde die Spendenabsetzbarkeit auf alle gemeinnützigen Organisationen ausgeweitet und das Verfahren zur Beantragung der steuerlichen Spendenbegünstigung deutlich vereinfacht. Bei der Verarbeitung der Spendendaten sind jedoch auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der sichere Schutz von Daten zu berücksichtigen.

In dieser Session erhalten Sie praktische Tipps und Tricks im Zusammenhang mit der Beantragung der Spendenbegünstigung und der Verwaltung und Übermittlung der Spenderdaten an das Finanzamt sowie der Ausstellung von Spendenbestätigungen. Sie erhalten darüber hinaus einen Überblick über gesetzliche Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und einen Einblick über die notwendigen Maßnahmen im Umgang mit Daten.

Zusätzlich werden in diesem Vortrag anhand von Beispielen mögliche Bedrohungen der Informationssicherheit dargelegt und Handlungsempfehlungen bereitgestellt.

10.00-11.00 Uhr

Gemeinnützigkeitsreformgesetz – und jetzt?

Michael_Petritz&Karin_Kovacs_KPMG_KB24_FVA

MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP & Dr. Karin Kovacs
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

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Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde die Abzugsfähigkeit von Spenden erweitert, das Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung für die Antragstellung vereinfacht sowie das Gemeinnützigkeitsrecht modernisiert. Diese Session zielt darauf ab, einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Änderungen zu verschaffen.

Wir widmen uns folgenden Themen:

  • Voraussetzung für die Erlangung der Spendenbegünstigung
  • Antragsverfahren Neu
  • Verpflichtungen der NPO bei Erlangung der Spendenbegünstigung
  • Modernisierung der Bundesabgabenordnung, wie Holdingfunkton bei NPO, Kooperationen, nachträgliche Satzungsänderungen

16.00-17.30 Uhr

Spendenbegünstigung und Datenschutz im Spendenwesen: Vorgaben und Best Practices

Preuer_Neubauer_Fahringer

Jasmin Preuer, Mario Neubauer & Barbara Fahringer-Postl
BDO Austria Holding Wirtschaftsprüfung GmbH

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Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurde die Spendenabsetzbarkeit auf alle gemeinnützigen Organisationen ausgeweitet und das Verfahren zur Beantragung der steuerlichen Spendenbegünstigung deutlich vereinfacht. Bei der Verarbeitung der Spendendaten sind jedoch auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der sichere Schutz von Daten zu berücksichtigen.

In dieser Session erhalten Sie praktische Tipps und Tricks im Zusammenhang mit der Beantragung der Spendenbegünstigung und der Verwaltung und Übermittlung der Spenderdaten an das Finanzamt sowie der Ausstellung von Spendenbestätigungen. Sie erhalten darüber hinaus einen Überblick über gesetzliche Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und einen Einblick über die notwendigen Maßnahmen im Umgang mit Daten.

Zusätzlich werden in diesem Vortrag anhand von Beispielen mögliche Bedrohungen der Informationssicherheit dargelegt und Handlungsempfehlungen bereitgestellt.


Dienstag, 16. April 2024

10.00-11.00 Uhr

16.00-17.00 Uhr

Übergangsregelung: Was Sie als bereits spendenbegünstige Organisation beachten müssen

Alexander_Kastelic&Christoph_Schirmbrand_Halpern&Prinz_KB24_FVA

Mag. Alexander Kastelic & Mag. Dr. Christoph Schirmbrand
Halpern & Prinz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H.

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Unterlagen: 🗎 Präsentation (PDF)
(Dokument öffnet sich bei Klick)

In dieser Session erfahren Sie alles Wichtige über die Übergangsregelungen des neuen Gesetzes. Wir erläutern die spezifischen Auswirkungen für bereits spendenbegünstigte Vereine, darunter allfällige Satzungsänderungen, die Abschaffung von Spendensammelvereinen und deren Überführung in Mittelbeschaffungskörperschaften. Zudem gehen wir auf die Besonderheiten für NPOs unterschiedlicher Größe ein.

Nutzen Sie die Chance, um sicherzustellen, dass Ihre Organisation den neuen rechtlichen Anforderungen entspricht.

Chancen & Risiken der Reform

Mag. Natascha Stornig-Wisek & Tuba Kandönmez, MSc
LeitnerLeitner | Wirtschaftsprüfer Steuerberater

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Unterlagen: 🗎 Präsentation (PDF)
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Diese Session zielt darauf ab, Organisationen aufzuzeigen, wie sie die Chancen ergreifen und gleichzeitig die Risiken, die mit dem neuen Gesetz verbunden sind, effektiv managen können, um ihre Ziele zu erreichen und ihre gemeinnützige Mission zu stärken.

So stellt die Einführung der „Wohlverhaltensklausel“ als neue Voraussetzung für die Spendenbegünstigung ein mögliches Risiko dar. Demnach können strafbare Handlungen der Körperschaft oder ihrer Entscheidungsträger*innen bzw. Mitarbeitenden und die systematische Förderung von strafbaren Handlungen zum Versagen bzw. Widerruf der Spendenbegünstigung führen.

Gleichzeitig dazu eröffnen gesetzliche Änderungen, insbesondere für Ausgliederungen sowie die gelockerten Vorgaben für Dachverbände, neue Wege für organisatorische Flexibilität und Zusammenarbeit. Zusätzlich bieten die Verbesserungen bei den finanziellen Zuwendungen an Stiftungen, durch Wegfall der Obergrenzen und Lockerung von Verwendungssperren, erweiterte finanzielle Möglichkeiten.

10.00-11.00 Uhr

Übergangsregelung: Was Sie als bereits spendenbegünstige Organisation beachten müssen

Alexander_Kastelic&Christoph_Schirmbrand_Halpern&Prinz_KB24_FVA

Mag. Alexander Kastelic & Mag. Dr. Christoph Schirmbrand
Halpern & Prinz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H.

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In dieser Session erfahren Sie alles Wichtige über die Übergangsregelungen des neuen Gesetzes. Wir erläutern die spezifischen Auswirkungen für bereits spendenbegünstigte Vereine, darunter allfällige Satzungsänderungen, die Abschaffung von Spendensammelvereinen und deren Überführung in Mittelbeschaffungskörperschaften. Zudem gehen wir auf die Besonderheiten für NPOs unterschiedlicher Größe ein.

Nutzen Sie die Chance, um sicherzustellen, dass Ihre Organisation den neuen rechtlichen Anforderungen entspricht.

16.00-17.00 Uhr

Chancen & Risiken der Reform

Mag. Natascha Stornig-Wisek & Tuba Kandönmez, MSc
LeitnerLeitner | Wirtschaftsprüfer Steuerberater

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Diese Session zielt darauf ab, Organisationen aufzuzeigen, wie sie die Chancen ergreifen und gleichzeitig die Risiken, die mit dem neuen Gesetz verbunden sind, effektiv managen können, um ihre Ziele zu erreichen und ihre gemeinnützige Mission zu stärken.

So stellt die Einführung der „Wohlverhaltensklausel“ als neue Voraussetzung für die Spendenbegünstigung ein mögliches Risiko dar. Demnach können strafbare Handlungen der Körperschaft oder ihrer Entscheidungsträger*innen bzw. Mitarbeitenden und die systematische Förderung von strafbaren Handlungen zum Versagen bzw. Widerruf der Spendenbegünstigung führen.

Gleichzeitig dazu eröffnen gesetzliche Änderungen, insbesondere für Ausgliederungen sowie die gelockerten Vorgaben für Dachverbände, neue Wege für organisatorische Flexibilität und Zusammenarbeit. Zusätzlich bieten die Verbesserungen bei den finanziellen Zuwendungen an Stiftungen, durch Wegfall der Obergrenzen und Lockerung von Verwendungssperren, erweiterte finanzielle Möglichkeiten.


Mittwoch, 17. April 2024

10.00-11.00 Uhr

16.00-17.30 Uhr

Alte Statuten wegwerfen?

Thomas_Höhne_Speaker_FVA_rund

Dr. Thomas Höhne
Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG

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Wegwerfen müssen Sie nichts, aber anpassen sollten Sie Ihre Statuten unbedingt.

Denn das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz bringt signifikante Änderungen mit sich, die insbesondere für Vereine, denen die Spendenbegünstigung ein Anliegen ist, von Bedeutung sind. Eine sorgfältige Anpassung der Statuten an die neuen Vorgaben gewährleistet, dass Ihr Verein weiterhin von den steuerlichen Vorteilen der Gemeinnützigkeit profitieren kann.

In dieser Session geht Dr. Thomas Höhne auf die Schlüsselelemente ein, die bei der Anpassung der Statuten Beachtung finden sollten. Er beleuchtet, welche spezifischen Unstimmigkeiten es zu vermeiden gilt und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Organisation den Anforderungen des neuen Gesetzes vollumfänglich entspricht.

Freiwilligenpauschale und Strafregisterbescheinigung

Wilfried_Krammer_Deloitte_FVA_rund

Mag. Wilfried Krammer & Sigrid Kickingereder
Deloitte Wirtschaftsprüfungs GmbH & Katholische Jungschar

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Des Weiteren hat Wilfried Krammer, wie bereits im Vortrag angekündigt, Folien zu Körperschaften öffentlichen Rechts ergänzt und möchte darauf hinweisen, dass eine abschließende Beurteilung nur einzelfallbezogen erfolgen kann:

➡️ Ergänzung Körperschaften öff. Rechts

Die Freiwilligenpauschale ermöglicht es nun, Menschen für ihre freiwillige Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen finanziell zu entlohnen. Steuerberater Wilfried Krammer von Deloitte stellt ihnen alle gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und gibt auch einen Einblick in die Abrechnungsmodalitäten. Sigrid Kickingereder von der Katholischen Jungschar erläutert den Umgang mit der Freiwilligenpauschale. Darüber hinaus werden die Bedingungen und der Ablauf zum Erhalt der kostenlosen Strafregisterbescheinigung erkläutert, inklusive Praxisbeispiele.

Diese Session findet innerhalb der Veranstaltungsreihe „Forum Freiwilliges Engagement“ in Kooperation mit dem Wiener Hilfswerk statt.

Logo Hilfswerk

Die Session wird ermöglicht durch die Unterstützung des Sozialministeriums.

10.00-11.00 Uhr

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Dr. Thomas Höhne
Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG

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Denn das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz bringt signifikante Änderungen mit sich, die insbesondere für Vereine, denen die Spendenbegünstigung ein Anliegen ist, von Bedeutung sind. Eine sorgfältige Anpassung der Statuten an die neuen Vorgaben gewährleistet, dass Ihr Verein weiterhin von den steuerlichen Vorteilen der Gemeinnützigkeit profitieren kann.

In dieser Session geht Dr. Thomas Höhne auf die Schlüsselelemente ein, die bei der Anpassung der Statuten Beachtung finden sollten. Er beleuchtet, welche spezifischen Unstimmigkeiten es zu vermeiden gilt und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Organisation den Anforderungen des neuen Gesetzes vollumfänglich entspricht.

16.00-17.30 Uhr

Freiwilligenpauschale und Strafregisterbescheinigung

Wilfried_Krammer_Deloitte_FVA_rund

Mag. Wilfried Krammer & Sigrid Kickingereder
Deloitte Wirtschaftsprüfungs GmbH & Katholische Jungschar

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Des Weiteren hat Wilfried Krammer, wie bereits im Vortrag angekündigt, Folien zu Körperschaften öffentlichen Rechts ergänzt und möchte darauf hinweisen, dass eine abschließende Beurteilung nur einzelfallbezogen erfolgen kann:

➡️ Ergänzung Körperschaften öff. Rechts

Die Freiwilligenpauschale ermöglicht es nun, Menschen für ihre freiwillige Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen finanziell zu entlohnen. Steuerberater Wilfried Krammer von Deloitte stellt ihnen alle gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und gibt auch einen Einblick in die Abrechnungsmodalitäten. Sigrid Kickingereder von der Katholischen Jungschar erläutert den Umgang mit der Freiwilligenpauschale. Darüber hinaus werden die Bedingungen und der Ablauf zum Erhalt der kostenlosen Strafregisterbescheinigung erkläutert, inklusive Praxisbeispiele.

Diese Session findet innerhalb der Veranstaltungsreihe „Forum Freiwilliges Engagement“ in Kooperation mit dem Wiener Hilfswerk statt.

Logo Hilfswerk

Die Session wird ermöglicht durch die Unterstützung des Sozialministeriums.

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