Werden Sie Mitglied bei Vergissmeinnicht
Über 100 gemeinnützige Organisationen sind bereits Teil unserer Initiative. Gemeinsam stärken wir das öffentliche Bewusstsein über die Möglichkeit des gemeinnützigen Vermachens, regen zum Nachdenken über ein sensibles Thema an, bauen Hemmschwellen ab, und motivieren Menschen, einen gemeinnützigen Zweck im Testament zu berücksichtigen.
Ihre Vorteile
1. Gemeinsame Kommunikations- und Werbemittel
Kommunikationsmaßnahmen wie Plakatwerbung, TV- und Radio-Spots, Advertorials, Give-aways schaffen breitenwirksam Aufmerksamkeit und Interesse. Mit unserem Erbrechtsratgeber, den wir pro Jahr an 5.000 Interessierte versenden bzw. verteilen, informieren wir über die Möglichkeit des gemeinnützigen Vererbens und auch speziell über Ihre Organisation.
Die Kreativleistung und die Mediaplanung werden durch die Agentur Merlicek & Partner bzw. Media1 geleistet.
2. Die Initiative öffnet neue Türen
Vergissmeinnicht wird im Rahmen unserer Kooperation mit der Österreichischen Notariatskammer von rechtlichen Expert:innen begleitet. Profitieren Sie von einem bundesweiten Netzwerk von Notar:innen (falls Sie z.B. Expert:innen für Veranstaltungen benötigen).
3. Kontaktmöglichkeit über Infoveranstaltungen und Erbrechtsratgeber
Über die Website, Informationsbroschüre, Pressearbeit/Zeitungsbeilagen, Informationsveranstaltungen (u.a. Woche des guten Testaments, Seniorenmessen) wird direkt mit den Organisationen vernetzt, je nach Interesse wird auch deren Arbeit bzw. bereits bestehende Erblasser/innen bzw. Testimonials vorgestellt. Kontakte mit potenziellen Testamentsspender*innen auf VergissmeinnichtVeranstaltungen im Rahmen der Wochen des guten Testaments helfen, wichtige persönliche Kontakte zu knüpfen. Eine breit angelegte Medienarbeit informiert über diese Veranstaltungen. Mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie auch Kontakte zu Menschen, die speziell an Ihrer Organisation interessiert sind.
Wir befragen die Interessenten an unserem Erbrechtsratgeber, ob sie an einer der Mitgliedsorganisationen interessiert sind und leiten mit deren Einverständnis diese Kontakte an die Organisation weiter.
4. Know-how zum Thema Legateberatung
Die Initiative ermöglicht Ihnen, gezielt Instrumente im Erbschaftsfundraising zu entwickeln und umzusetzen.
In Fachvorträgen (mit Notaren und Spezialisten) und Vernetzungsrunden werden Fachkenntnisse im Bereich Erbschaften & Vermächtnisse – von der Akquise bis zur Nachlassabwicklung – vermittelt.
5. Strategischer Nutzen, gebündeltes Wissen
Im Rahmen der Initiative werden Marktforschungsstudien, ZielgruppenAnalysen, strategische Konzepte entwickelt, die auf Organisationsebene mit einem ähnlichen finanziellen Aufwand nicht machbar wären.
Zudem erhalten Sie zur eigenen Verwendung Pressematerial und ein Kommunikations-Set (Logos, Anzeigensujets, TV und RadioSpots, Testamentsbroschüre).
6. Stärkung der Branchen-Richtlinien und objektive Information
Mit der Einführung ethischer Richtlinien soll die FundraisingPraxis im Bereich Erbschaften & Vermächtnisse aufgewertet werden. Ziel ist eine klare Selbstdefinition sowie Best Practice als Ansporn und Abgrenzung.
Die Richtlinien dienen auch dem Aufbau von Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
Unsere Leistungen
Der Kampagnenplan wird jedes Jahr neu erstellt.
Inkludiert sind in jedem Fall folgende Leistungen:
- Dachmarkenwerbung: Plakatwerbung, Advertorials, TV- und Kino-Spot, Google Adwords
- Website: Profil auf www.vergissmeinnicht.at, Veranstaltungsankündigungen
- Broschüre: Logo/Kurzprofil des Mitglieds in der Broschüre, individualisierte Rückseite und eigene Verteilung (mind. 100 Stück)
- Öffentlichkeitsarbeit: Pressematerial/Fotos; bei Interesse Unterstützung zur gezielten Positionierung, Zeitungsbeilagen, Advertorial
- Veranstaltungen: Teilnahme- & Präsentationsmöglichkeit bei Veranstaltungen (Presseevents; Wochen des guten Testaments; Seniorenmessen)
- Give-aways: Verteilung seitens FVA und zur eigenen Verwendung (z.B. ca. 100 Samensäckchen, Stofftaschen)
Beitrittsbedingungen
- Mitgliedschaft beim Fundraising Verband Österreich
- Jährlicher Mitgliedsbeitrag von Vergissmeinnicht
- Unterzeichnung und Einhaltung der ethischen Richtlinien
Die Mitgliedschaft tritt ab dem 1. Jänner nach Unterzeichnung des Vertrages in Kraft und endet frühestens nach 3 Jahren durch eine schriftliche Kündigung einer der beiden Unterzeichner:innen.
Jahresbeiträge
Vereine, gemeinnützige GmbHs (ca. 0,5 ‰ v. Spendenumsatz inkl. Vermächtnisse ohne Sponsoring)
| bis € 1.100.000,- Spendenumsatz p.a. | € 2.300,- |
| € 1.100.000,- bis € 3.300.000 Spendenumsatz p.a. | € 4.600,- |
| über € 3.300.000,- Spendenumsatz p.a. | € 6.900,- |
Körperschaften öffentlichen Rechts
| über € 3.300.000,- Spendenumsatz p.a. | € 4.600,- |
Heranzuziehen sind freie und zweckgebundene Spendeneinnahmen, Mitgliedsbeiträge sowie Erbschaften und Legate. Basis ist das jeweils vergangene Geschäftsjahr.
Sie haben noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, persönlich sowie per Email für Ihre Fragen zur Verfügung.
Markus Aichelburg-Rumerskirch
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