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JOBS
KommunikationsmanagerIn 21.07.2010

SEAD - Salzburg Experimental Academy of Dance

Aufgaben:

  • Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Aufbau, Betreuung und Koordination von Kooperationen
  • Gastspielacquise und Tourmanagement für die Studentenkompanie
  • Veranstaltungsmanagement
  • Sponsoring und Fundraising


Wir erwarten:

  • Abgeschlossene Ausbildung im Bereich Kulturmanagement oder gleichwertige Ausbildung
  • Exzellente organisatorische Fähigkeiten und EDV Kenntnisse
  • Erfahrung in einem Ausbildungs- bzw. Kulturbetrieb
  • Erfahrung in der Führung einer Organisationseinheit
  • Teamfähigkeit, zeitliche Flexibilität und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu Auslandsreisen
  • Sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse


Unser Angebot:

  • Dienstvertrag wird für 30 bis 40 Wochenstunden angeboten.
  • Arbeitsbeginn 15.8.2010 bzw. 1.9.2010

Anmerkungen:

SEAD, Salzburg Experimental Academy of Dance, bietet eine vierjährige professionelle Ausbildung und zwei postgraduate Programme für zeitgenössischen Tanz mit Sitz in Salzburg. Rund 100 Tanzstudenten aus 22 Ländern werden am SEAD jährlich ausgebildet. Das Tanz- und Kulturzentrum veranstaltet parallel zum Ausbildungsbetrieb Performances, Kurse für Erwachsene, Kinder und Jugendliche und vermietet Räumlichkeiten.

Bewerbungsfrist:

31.07.2010

Kontakt

SEAD - Salzburg Experimental Academy of Dance

Margit Lanzinger

Schallmooser Hauptstr. 48a

5020

Salzburg


M.Lanzinger@sead.at
www.sead.at

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Stelleninserate
Neue Regelungen seit 1. März

Laut einer Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz müssen bei jeder Stellenausschreibung die kollektivvertraglich geregelten Mindestgehälter angegeben werden. Wenn ein darüber hinaus gehendes Gehalt möglich ist, muss darauf hingewiesen werden. Die Regelung gilt für sämtliche Stellenausschreibungen und alle Dienstverhältnisse bis auf freie Dienstnehmer. Ausgenommen sind ebenfalls Organisationen bei denen keine lohngestaltende Vorschrift wie Kollektivvertrag oder eine echte Betriebsvereinbarung gilt. Ab Anfang 2012 werden Verstöße sanktioniert.

Mehr Informationen finden Sie in einer Broschüre der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung.
Neue Regelungen seit 1. März

Laut einer Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz müssen bei jeder Stellenausschreibung die kollektivvertraglich geregelten Mindestgehälter angegeben werden. Wenn ein darüber hinaus gehendes Gehalt möglich ist, muss darauf hingewiesen werden. Die Regelung gilt für sämtliche Stellenausschreibungen und alle Dienstverhältnisse bis auf freie Dienstnehmer. Ausgenommen sind ebenfalls Organisationen bei denen keine lohngestaltende Vorschrift wie Kollektivvertrag oder eine echte Betriebsvereinbarung gilt. Ab Anfang 2012 werden Verstöße sanktioniert.

Mehr Informationen finden Sie in einer Broschüre der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung.