Spenden sind laut § 12 Abs.1 Z.5 KStG „Aufwendungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken und andere freiwillige Zuwendungen.“ Ökonomisch betrachtet sind Spenden freiwillige Leistungen, für die zwar keine Gegenleistung gefordert wird, aber für einen bestimmten Zweck erbracht werden. Das heißt, dass nur Spenden an gemeinnützige, kirchliche und mildtätige NPOs Spenden sind. Echte Mitgliedsbeiträge mit Rechten und Pflichten sind es dagegen nicht. Bei Fördermitgliedschaften überwiegt in der Regel der Spendencharakter. Daher werden sie entweder geteilt oder ganz dem Spendenbereich zugeordnet. Siehe auch Spendenabsetzbarkeit.
Spenden sind laut § 12 Abs.1 Z.5 KStG „Aufwendungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken und andere freiwillige Zuwendungen.“ Ökonomisch betrachtet sind Spenden freiwillige Leistungen, für die zwar keine Gegenleistung gefordert wird, aber für einen bestimmten Zweck erbracht werden. Das heißt, dass nur Spenden an gemeinnützige, kirchliche und mildtätige NPOs Spenden sind. Echte Mitgliedsbeiträge mit Rechten und Pflichten sind es dagegen nicht. Bei Fördermitgliedschaften überwiegt in der Regel der Spendencharakter. Daher werden sie entweder geteilt oder ganz dem Spendenbereich zugeordnet. Siehe auch Spendenabsetzbarkeit.